Arbeitsleben

Arbeitsassistenz

z.B.: für Selbstständige, von Rente bedrohte Menschen, Angestellte

Kostenübernahme: JA

Wer zahlt? Integrationsamt (KSV), § 33 Abs. 8 Satz 2 (Hilfsmittel)

 

Mitarbeitergespräch, Teamgespräch, Belehrung, Weiterbildung

z.B.: Weiterbildung CNC, Hygiene-Belehrung, u.a.

Kostenübernahme: JA

Wer zahlt? Integrationsamt (KSV), §§ 24 SchwbAV (Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten), § 102 SGB IX (Aufgaben des Integrationsamtes), Vergütung geregelt durch Kooperationsvereinbarung zwischen KSV und BVGS