Öffentliche Verwaltung

Bundesagentur für Arbeit und JobCenter

z.B.: Beratungsgespräche, Vorstellungsgespräche

Kostenübernahme: JA

Wer zahlt? Agentur für Arbeit oder Jobcenter, SGB I §17 (Ausführung der Sozialleistung) und SGB X § 19 (Verständigung mit den Sozialleistungsträgern)

 

z.B.: Probearbeit und Einarbeitungen

Kostenübernahme: zum Teil

Wer zahlt? Agentur für Arbeit oder Jobcenter, SGB I §17 (Ausführung der Sozialleistung) in Verbindung mit § 38a SGB IX (Unterstützte Beschäftigung) und § 33 Abs 3 Nr 6 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)

 

Jugendamt

z.B.: Familienberatung, -betreuung und -hilfe

Kostenübernahme: JA

Wer zahlt? Jugendamt, § 8 SGB I (Kinder- und Jugendhilfe) in Verbindung mit § 17 SGB I (Ausführung der Sozialleistung) und § 19 SGB X (Verständigung mit den Sozialleistungsträgern)

 

Deutsche Rentenversicherung: Servicestellen

z.B.: Beratung (Rentenantrag, Kurantrag, Widerspruch, u.a.)

Kostenübernahme: JA

Wer zahlt? Servicestelle der Rentenversicherung, § 17 SGB I (Ausführung der Sozialleistung) und § 19 SGB X (Verständigung mit den Sozialleistungsträgern)

 

z.B.: Probearbeit und Einarbeitungen

Kostenübernahme: zum Teil

Wer zahlt? Servicestelle der Rentenversicherung, SGB I §17 (Ausführung der Sozialleistung) in Verbindung mit § 38a SGB IX Unterstützte Beschäftigung und § 33 Abs 3 Nr 6 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)

 

kommunale Ämter und Behörden

z.B.: Angelegenheiten beim Bürgeramt, Fahrerlaubnisbehörde, Ordnungsamt

Kostenübernahme: freiwillig, nicht gesetzlich geregelt

 

Landesbehörden

z.B.: Antragstellung, Verwaltungsverfahren

Kostenübernahme: JA

Wer zahlt? Landesbehörde, SächsKhilfVO § 2 (Kommunikationshilfen)

 

Standesamt

z.B: Eheschließung, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Austritt aus der Kirche

Kostenübernahme: freiwillig

Wer zahlt? Standesamt