Justiz

Polizei

z.B.: Anzeige, Vernehmung, Zeugenaussage, Belehrung

Die Polizei hat eine Dolmetscherliste und beauftragt selbst die DolmetscherInnen, auch bei Notfällen.

Kostenübernahme: JA

Wer zahlt? Polizei, Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Hinzuziehung und Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern durch die Polizei vom 11. Februar 2015

 

Gerichtsverfahren

z.B.: Anhörung oder Vernehmung von Parteien, Beschuldigten, Zeugen usw. in allen Verfahren der Zivil-, Straf-, Arbeits-, Finanz-, Verwaltungs-, und Sozialgerichtsbarkeit bei Vorladung

Kostenübernahme: JA

Wer zahlt? Gericht, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 186 in Verbindung mit Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) § 8, § 9 Abs. 3

 

z.B.: schuldhaftes Säumnis im Strafprozess

Kostenübernahme: NEIN, Ausnahme bei Zivilverfahren ist die Zahlung durch Prozesskostenbeihilfe

 

Rechtsberatung

z.B.: Beratungsschein für außergerichtliche Verfahren

Kostenübernahme: zum Teil, wenn der Anwalt die Rechtslage als kompliziert einstuft und wenn keine Familienangehörigen als DolmetscherIn zur Verfügung stehen

Wer zahlt? Amtsgericht, JVEG § 8, § 9 Abs. 3, Rechnung geht an Rechtsanwalt/an Rechtsanwältin

 

Notar

z.B.: Ehevertrag u.a.

Kostenübernahme: NEIN

Wer zahlt? Die gehörlose Person zahlt selbst