Justiz
Polizei
z.B.: Anzeige, Vernehmung, Zeugenaussage, Belehrung
Die Polizei hat eine Dolmetscherliste und beauftragt selbst die DolmetscherInnen, auch bei Notfällen.
Kostenübernahme: JA
Wer zahlt? Polizei, Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Hinzuziehung und Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern durch die Polizei vom 11. Februar 2015
Gerichtsverfahren
z.B.: Anhörung oder Vernehmung von Parteien, Beschuldigten, Zeugen usw. in allen Verfahren der Zivil-, Straf-, Arbeits-, Finanz-, Verwaltungs-, und Sozialgerichtsbarkeit bei Vorladung
Kostenübernahme: JA
Wer zahlt? Gericht, Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 186 in Verbindung mit Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) § 8, § 9 Abs. 3
z.B.: schuldhaftes Säumnis im Strafprozess
Kostenübernahme: NEIN, Ausnahme bei Zivilverfahren ist die Zahlung durch Prozesskostenbeihilfe
Rechtsberatung
z.B.: Beratungsschein für außergerichtliche Verfahren
Kostenübernahme: zum Teil, wenn der Anwalt die Rechtslage als kompliziert einstuft und wenn keine Familienangehörigen als DolmetscherIn zur Verfügung stehen
Wer zahlt? Amtsgericht, JVEG § 8, § 9 Abs. 3, Rechnung geht an Rechtsanwalt/an Rechtsanwältin
Notar
z.B.: Ehevertrag u.a.
Kostenübernahme: NEIN
Wer zahlt? Die gehörlose Person zahlt selbst