BESCHREIBUNG

Erst Mitte der 80er Jahre begann in Deutschland die Professionalisierung des Berufsbildes GebärdensprachdolmetscherIn (GSD), wobei Dolmetschen als eine zwischen zwei Sprachen und zwei Kulturen vermittelnde Dienstleistung verstanden wird.  Bei deren Ausübung ist die Berufs- und Ehrenordnung bindend.

Durch den Einsatz von GSD wird hörgeschädigten Menschen (Gehörlosen, Schwerhörigen, Ertaubten) in zahlreichen Lebensbereichen Barrierefreiheit und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Im Kontakt zwischen Hörenden und Hörgeschädigten wird durch das Dolmetschen eine schnelle und reibungslose Kommunikation erreicht. Diese Tätigkeit ist ein komplexer Prozess, welcher hohe fachliche und dolmetschtechnische Kompetenzen voraussetzt. Die Berufsqualifizierung erfordert eine fundierte Ausbildung/Studium oder kann durch eine entsprechende Prüfung nachgewiesen werden.