Ausbildung, Schule, Studium
Ausbildung
z.B.: betriebliche Ausbildung
Kostenübernahme: JA
Wer zahlt? Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang mit dem Bildungsträger
Schule
z.B.: Elternabend, Elterngespräch
Kostenübernahme: JA
Wer zahlt? Sächsische Bildungsagentur (ab 2018 Landesamt für Schule und Bildung) in Verbindung mit §§ 26, 27, 35, 36, 39, 50 Sächsisches SchulG, Topf der Vermittlungszentrale
z.B.: Einschulungsfeier, Tag der offenen Tür
Kostenübernahme: NEIN
Wer zahlt? Die gehörlose Person zahlt selbst
z.B.: Verdolmetschung an der Regelschule
Kostenübernahme: JA
Wer zahlt? Sozialamt § 54 SGB XII (Leistungen der Eingliederungshilfe)
Studium
z.B.: Vorlesungen, Seminare
Kostenübernahme: JA
Wer zahlt? Integrationsamt (KSV), §§ 53 Abs. 1, 54 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 5 und 7 Eingliederungshilfeverordnung