Ausbildung, Schule, Studium

Ausbildung

 z.B.: betriebliche Ausbildung

Kostenübernahme: JA

Wer zahlt? Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang mit dem Bildungsträger

 

Schule

z.B.: Elternabend, Elterngespräch

Kostenübernahme: JA

Wer zahlt? Sächsische Bildungsagentur (ab 2018 Landesamt für Schule und Bildung) in Verbindung mit §§ 26, 27, 35, 36, 39, 50 Sächsisches SchulG, Topf der Vermittlungszentrale

 

z.B.: Einschulungsfeier, Tag der offenen Tür

Kostenübernahme: NEIN

Wer zahlt? Die gehörlose Person zahlt selbst

 

z.B.: Verdolmetschung an der Regelschule

Kostenübernahme: JA

Wer zahlt? Sozialamt § 54 SGB XII (Leistungen der Eingliederungshilfe)

 

Studium

z.B.: Vorlesungen, Seminare

Kostenübernahme: JA

Wer zahlt? Integrationsamt (KSV), §§ 53 Abs. 1, 54 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 5 und 7 Eingliederungshilfeverordnung