Arbeitsleben
Arbeitsassistenz
z.B.: für Selbstständige, von Rente bedrohte Menschen, Angestellte
Kostenübernahme: JA
Wer zahlt? Integrationsamt (KSV), § 33 Abs. 8 Satz 2 (Hilfsmittel)
Mitarbeitergespräch, Teamgespräch, Belehrung, Weiterbildung
z.B.: Weiterbildung CNC, Hygiene-Belehrung, u.a.
Kostenübernahme: JA
Wer zahlt? Integrationsamt (KSV), §§ 24 SchwbAV (Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten), § 102 SGB IX (Aufgaben des Integrationsamtes), Vergütung geregelt durch Kooperationsvereinbarung zwischen KSV und BVGS