Öffentliche Verwaltung
Bundesagentur für Arbeit und JobCenter
z.B.: Beratungsgespräche, Vorstellungsgespräche
Kostenübernahme: JA
Wer zahlt? Agentur für Arbeit oder Jobcenter, SGB I §17 (Ausführung der Sozialleistung) und SGB X § 19 (Verständigung mit den Sozialleistungsträgern)
z.B.: Probearbeit und Einarbeitungen
Kostenübernahme: zum Teil
Wer zahlt? Agentur für Arbeit oder Jobcenter, SGB I §17 (Ausführung der Sozialleistung) in Verbindung mit § 38a SGB IX (Unterstützte Beschäftigung) und § 33 Abs 3 Nr 6 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
Jugendamt
z.B.: Familienberatung, -betreuung und -hilfe
Kostenübernahme: JA
Wer zahlt? Jugendamt, § 8 SGB I (Kinder- und Jugendhilfe) in Verbindung mit § 17 SGB I (Ausführung der Sozialleistung) und § 19 SGB X (Verständigung mit den Sozialleistungsträgern)
Deutsche Rentenversicherung: Servicestellen
z.B.: Beratung (Rentenantrag, Kurantrag, Widerspruch, u.a.)
Kostenübernahme: JA
Wer zahlt? Servicestelle der Rentenversicherung, § 17 SGB I (Ausführung der Sozialleistung) und § 19 SGB X (Verständigung mit den Sozialleistungsträgern)
z.B.: Probearbeit und Einarbeitungen
Kostenübernahme: zum Teil
Wer zahlt? Servicestelle der Rentenversicherung, SGB I §17 (Ausführung der Sozialleistung) in Verbindung mit § 38a SGB IX Unterstützte Beschäftigung und § 33 Abs 3 Nr 6 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
kommunale Ämter und Behörden
z.B.: Angelegenheiten beim Bürgeramt, Fahrerlaubnisbehörde, Ordnungsamt
Kostenübernahme: freiwillig, nicht gesetzlich geregelt
Landesbehörden
z.B.: Antragstellung, Verwaltungsverfahren
Kostenübernahme: JA
Wer zahlt? Landesbehörde, SächsKhilfVO § 2 (Kommunikationshilfen)
Standesamt
z.B: Eheschließung, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Austritt aus der Kirche
Kostenübernahme: freiwillig
Wer zahlt? Standesamt